Höhere Zuschüsse für Heizungssanierungen und Modernisierungen

Am 30. Dezember 2015 wurde eine Richtlinie zur ergänzenden Förderung von Heizungssanierungen und Modernisierungen beschlossen. Diese ist am 01. Januar diesen Jahres in Kraft getreten und soll die Investition im Heizungskeller attraktiver gestalten. Aufgrund der schärferen Vorgaben seitens des EnEV wird es für Immobilieneigner aber auch Neubauer immer wichtiger auf eine effiziente Technik im Heizkeller zu achten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Modernisierung der alten Heizungsanlage. Besonders attraktiv ist hier jedoch die Verwendung von erneuerbaren Energien, die mit einem zusätzlichen Bonus von bis zu 20% seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert werden.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Eine Solarthermie Anlage ist nach wie vor sehr attraktiv als Ergänzung einer bestehenden Heizungsanlage. Sofern sie nicht nur zur Brauchwassererwärmung sondern auch zur Heizungsunterstützung verwendet wird, kann der Zuschuss von zusätzlichen 20% der reinen BAFA-Förderung beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Bisher wurde die Heizung auf der Basis fossiler Energien betrieben.
  • Es wird weder Brennwerttechnik noch Brennstoffzellentechnologie verwendet.
  • Es liegt kein Fall einer gesetzlich vorgeschriebenen Austauschpflicht gemäß §10 der Energiesparverordnung vor.

Diese allgemeinen Vorgaben sind die Grundvoraussetzungen für die Bewilligung des 20% Zuschusses. Im Zuge einer Modernisierung der Heizungsanlage sind ergänzend weitere Vorgaben zu erfüllen:

  • Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizung
  • Umsetzung sämtlicher erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem

Wie ist die zusätzliche Förderung gestaltet?

Die Grundidee der zusätzlichen Förderung basiert auf dem Bestreben die Wärmewende in Deutschland weiter in Schwung zu bringen. Bei Neubauten wird bereits viel auf effiziente Gestaltung und Nutzung regenerativer Energien geachtet. Problematisch sind jedoch weiterhin veraltete Heizungsanlagen die in vielen deutschen Immobilien betrieben werden. Großes Problem ist hier die zurückhaltende Investitionslust seitens der Immobilienbesitzer sofern die bestehende Heizung problemlos funktioniert. Bei einer ohnehin anstehenden Sanierung oder gar einem Austausch der Heizung wird dagegen mitunter bereits auf die Effizienz geachtet. Erneuerbare Energien werden dabei allerdings trotzdem seltener berücksichtigt als tatsächlich möglich.

Mit der neuen zusätzlichen Förderung wird die Verwendung erneuerbarer Energien in der eigenen Heizungsanlage nochmal attraktiver. Hierfür muss eine bestehende Heizung nicht zwingend ausgetauscht werden. Bereits durch die Ergänzung mit einer Solarthermie Anlage kann ein Anspruch auf den 20% Zuschlag entstehen, wobei dieser an die BAFA-Förderfähigkeit der betreffenden Anlage gekoppelt ist.

Beispiel einer Förderung:
Solartherme mit rund 9qm Bruttokollektorfläche (Röhrenkollektoren)
BAFA-Förderung: 2000€
Zuschuss nach neuer Richtlinie: 400€

Werden zudem sämtliche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Heizungsanlage umgesetzt, kann nochmals ein Bonus von 600€ gewährt werden.

Wie kann der Zuschuss beantragt werden?

Der neue Zuschuss kann bequem mit der BAFA-Förderung beantragt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt hierfür ab ca. Mitte Januar neue Antragsformulare bereit, mit denen sowohl BAFA-Förderung wie auch der neue Zuschuss des Marktanreizprogramms beantragt werden können.

Die neue Förderung kann für alle Anlagen ab dem 01. Januar 2016 beantragt werden. Rückwirkende Anträge für BAFA-Anträge bis Ende 2015 sind leider nicht möglich.


Reader Comments

  1. Das klingt gut. So können auch kleinere Immobilienbesitzer einen Schritt in eine “grünere” Zukunft gehen. Eine gute Energieberatung
    ist unabdinglich, um zukünftig nachhaltige Projekte zu fördern.
    Stefan

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