BAFA Förderung für Solarthermie Anlagen

Die BAFA Förderung für Solarthermie Anlagen hat sich in der Vergangenheit mehrfach geändert. Aktuell (Stand 15.01.2013) werden ausschließlich bivalente Anlagen gefördert, die neben der Brauchwassererwärmung auch zur Heizungsunterstützung verwendet werden. Die konkrete Höhe der Förderung ist dabei von der Kollektorfläche der jeweiligen Anlage abhängig. Dabei wird zwischen der sogenannten Basisförderung, der Bonusförderung und der Innovationsförderung unterschieden.

Welche Förderung gibt es wann?

Die BAFA Basisförderung wird für alle Neuinstallationen vergeben, deren Kollektorfläche bei Flachkollektoren mindesten 9m2 und bei Vakuumflach- bzw. Vakuumröhrenkollektoren mindestens 7m2 beträgt. Dabei werden bis zu einer Gesamtkollektorfläche (Brutto) von 16m2 insgesamt 1500€ an Fördergeldern gezahlt. Bei mehr als 16m2 werden bis 40m2 pro angefangenen Quadratmeter weitere 90€ gezahlt. Größere Anlagen erhalten eine Basisförderung von insgesamt 3600€ zzgl. 45€ pro weiterem angefangenen Quadratmeter über 40m2. Dies wird allerdings nur bei Ein- bzw. Zweifamilienhäusern gewährt, wobei das Pufferspeichervolumen mindestens 100l/m2 Kollektorfläche (Brutto) betragen sollte. Bei einem geringeren Pufferspeichervolumen ist nur eine Basisförderung bis 40m2 möglich.

Ergänzt wird diese Basisförderung durch die sogenannte Bonusförderung, die bei Erfüllung einiger weiterer Kriterien gewährt wird:

Kesseltauschbonus: 500€
Kombinationsbonus: 500€ (wird gewährt, wenn gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage installiert wird)
Effizienzbonus: 0,5 x Basisförderung
Solarpumpenbonus: 50€
Wärmenetzbonus: 500€

Doch monovalente Solarthermie Anlagen werden nicht vollends von der Möglichkeit einer BAFA Förderung ausgeschlossen. Sofern Sie auf einem Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten oder auf Gewerbeimmobilien mit einer Gesamtnutzfläche von mindestens 500m2 gebaut werden, kann für diese Anlagen die sogenannte Innovationsförderung beantragt werden. Dabei müssen jedoch auch die Voraussetzungen des Pufferspeichervolumens von 40l/m2 bei Flachkollektoren und 50m2 bei Vakuumflach- bzw. Vakuumröhrenkollektoren erfüllen, die auch für die Basisförderung einer bivalenten Anlage vorgeschrieben sind.

Mehr Informationen zum Thema BAFA Förderung können Sie auch auf www.bafa.de.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.