Heiße Debatte um EEG Umlage

Zu Beginn der Woche wurde sie noch heiß diskutiert. Inzwischen ist die hitzige Debatte um die EEG Umlage sowie die Befreiung einiger Unternehmen bereits wieder etwas abgeflaut, ruhig ist es deswegen aber noch lange nicht. Auslöser für die Diskussion war ein Artikel des Spiegel am vergangenen Sonntag, in dem mitgeteilt wurde, dass die EU Kommission in der EEG-Umlage bzw. der Befreiung einiger Unternehmen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sieht. Aus diesem Grund, so der Spiegel weiter, würde heute ein entsprechendes Verfahren eröffnet werden, welches sich mit der Klärung der eventuellen beschäftigen sollte.

Nachdem diese Nachricht bereits am vergangenen Sonntag große Wellen geschlagen hatte, gab es bereits am Montag eine erste Entwarnung. Es ist noch nicht entschieden, ob tatsächlich ein Verfahren eröffnet wird. Vielmehr befinde man sich aktuell in einer Vorprüfung zur Klärung ob überhaupt ein Verfahren notwendig wäre. Mit dem Ergebnis dieser Vorüberlegungen ist laut EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia vor dem Ende der Sommerpause allerdings eher nicht zu rechnen. Eine Entscheidung für oder gegen ein eventuelles Verfahren fällt also vermutlich erst Ende August.

Den Ursprung bildete eine eingereichte Beschwerde zur aktuellen Entwicklung der EEG Umlage, in welche selbige in dem Maße als nicht mehr gerechtfertigt angesehen wird. Derartige Vorwürfe werden in Brüssel sehr ernst genommen und eine entsprechende Vorprüfung der Umlage begann. In Berlin sieht man das ganze entspannt. Schon in der Vergangenheit hätte es mehrfach Prüfungen des EEG und der Umlage gegeben. Im Ergebnis war beides mehrfach als konform mit den EU-Gesetzen bestätigt worden. Entsprechend gelassen sieht man dem weiteren Verlauf der Vorprüfung entgegen. Dennoch hat man in Brüssel bereits die eigenen Argumente zum Thema vorgebracht um nicht gänzlich ungehört zu bleiben.

Seitens der Industrie schlagen diese Meldungen dagegen deutlich höhere Wellen, da unter anderem auch über eine eventuelle Nachzahlungen spekuliert wurde. Unternehmen, die in der Vergangenheit von der EEG Umlage befreit wurden, könnten dazu verpflichtet werden, die nicht gezahlte Umlage mindestens in Teilen nachzuzahlen. Dies führte direkt über Spekulationen zu Nachzahlungen in Millonenhöhe seitens der Industrie. Kaum überraschend also, dass direkt verschiedene Stimmen aus Industrie und Politik laut wurden, die einerseits die negativen Auswirkungen einer solchen Nachzahlung verdeutlichten, andererseits jedoch beruhigen sollten.

Fakt ist: Bisher ist in Brüssel nichts entschieden. Eine Vorprüfung zur Überlegung ob ein Verfahren eröffnet werden soll oder nicht, kann keinesfalls als fertige Verurteilung angesehen werden.


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